Familien und Erbrecht

INTERNATIONALES FAMILIENRECHT
ERBRECHT

  • Beratung und Vertretung bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahre
  • Prüfung und Erstellung von Eheverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Unterhalts-, Obsorge- und Besuchsrechtsfragen

  • Wir bieten unseren Mandanten eine persönliche, diskrete, fokussierte, empathische und einfühlsame Beratung in sämtlichen Fragen des Familien‐ und Erbrechts. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite, egal ob es sich um das Aufsetzen eines Ehevertrags oder um Fragen rund um die Themen Sorgerecht oder Trennung und Scheidung handelt. Dies auch im internationalen Kontext.
  • Beratung, Erstellung und Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Legate)
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Betreuung und Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • (Bäuerliche) Übergabsverträge
  • Regelung der Unternehmensnachfolge

  • Auch im komplexen Bereich des Erbrechts stehen wir als versierte Berater an Ihrer Seite. Wir unterstützen unsere Mandanten in sämtlichen Belangen, vom Errichten eines Testaments über Schenkungen bis hin zur Durchsetzung von Pflichtteilansprüchen. Im Zentrum sämtlicher Beratungen steht dabei eine lösungsorientierte Herangehensweise.